Service

Qualifikationen und Fortbildungen

  • Manuelle Therapie
  • Triggerpunktbehandlung
  • Schmerztherapie HWS/KISS „orofaziales Syndrom“
  • Kurzer Fuß nach Janda
  • Stemmführung nach Brunkow
  • Cranio-mandibuläre Dysfunktion (CMD)
  • Kiefergelenksbehandlung
  • Marnitz-Therapie
  • Migränebehandlung
  • Kinesio-Taping
  • Fußreflexzonenmassage
  • Behandlung von Schlaganfallpatienten in Anlehnung an ZNS-PNF

Patienteninformationen

  • Zum ersten Termin wird ein Behandlungsvertrag vereinbart in dem nachfolgende Informationen nochmals angepasst und konkret für Ihre Behandlung zusammen gefasst wird.
  • Wir bitten dabei auch um alle relevanten Befunde (Röntgentbild, Operationsbericht, etc.) die Ihnen zur Verfügung stehen.
  • Für die Behandlung wird eine entsprechenden Verordnung (Rezept) durch den behandelnden Arzt und die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse benötigt.
  • Diese Verordnung muss nach geltenden Heilmittelrichtlinien korrekt ausgestellt sein damit die Krankenkasse die anfallenden Kosten übernimmt.
  • Gesetzlich krankenversicherte Patienten zahlen einen Eigenanteil, den wir im Auftrag der Krankenkassen verpflichtend einfordern müssen. Dieser liegt in der Regel zwischen 15€ und 25€ pro Rezept, welcher sich aus 10€ zuzüglich 10% der Behandlungskosten errechnet.
    Dieser ist zu Beginn der Behandlung zu entrichten.
    Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sein, legen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis zu Behandlungsbeginn vor.
  • Hausbesuche können wir nur nach ärztlicher Verordnung und nicht zur Selbstzahlung anbieten.
  • Um es anderen Patienten und unserer Planung zu erleichtern, bitten wir Sie uns frühzeitig über Ihre Absage zu informieren.
    Bis zu 24 Stunden vor der Behandlung können Sie vereinbarte Termine gebührenfrei absagen. Montagstermine müssen natürlich bereits am vorherigen Freitag storniert werden. In allen Fällen haben Sie die Beweislast für die pünktliche Absage. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, sind wir gezwungen Ihnen den versäumten Termin privat in Rechnung zu stellen, so wie es der Gesetzgeber vorsieht.
    In der Regel erwarten wir aber nur die Zahlung einer Ausfallgebühr. Dadurch kann die entfallene Behandlung später nachgeholt werden.
  • Bitte kommen Sie pünktlich, da ansonsten die Behandlung nur verkürzt durchgeführt werden kann.